Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO). Das bedeutet, dass die blauen Schilder mit weißem Rad/Fußgänger nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn die Vorraussetzungen des obigen Paragrafen erfüllt sind. Zudem muss der Radweg bestimmte Vorraussetzungen in Breite, Beschaffenheit und Linienführung erfüllen.
In Ahrensburg werden häufig weder die erste noch die zweite Vorraussetzung erfüllt. Der ADFC Ahrensburg setzt sich dafür ein, dass die Benutzungspflicht für diese Radwege aufgehoben wird und die Schilder abgebaut werden. Die/der Radfahrer/in sollte selbst entscheiden dürfen, ob sie/er auf dem Radweg fahren möchte oder auf der Fahrbahn. Studien belegen, dass das Radfahren auf dem Radweg unfallträchtiger ist, als das Radfahren auf der Fahrbahn.
Wir möchten die Ahrensburger Radfahrer/innen auffordern, uns bei der „Entschilderung“ tatkräftig zu unterstützen. Melden Sie uns Straßen, wo nach Ihrer Meinung die Benutzungspflicht aufgehoben werden sollte. Dies können Sie über unsere Homepage: adfc-ahrensburg.de tun. Oder kommen Sie zu unserem monatlichen Treffen, jeweils am 2. Donnerstag im Monat, in die Casa Rossa in der Manhagener Allee.
Um mit einem Radwegekataster der Verkehrsaufsicht bei der Schilderbeseitigung helfen zu können, haben wir hier ein vollständiges Strassenverzeichnis aufgestellt. Wer mithelfen möchte, kann am Besten eine Mail an
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schicken und die Straßen, die er/sie kennt quasi adoptieren.
Benötigt wird, ob und wo benutzungspflichtige Radwege in Ahrensburg sind, wie der bauliche Zustand ist, insbesondere, ob die Wege besonders schmal oder durch Wurzelaufbrüche beschädigt sind.
Hinterher soll es in etwa so aussehen, wie dieses Beispiel aus Wedel.