Fahrradstraßen gibt es in Ahrensburg zur Zeit 6 Stück. Doch kennen die meisten Verkehrsteilnehmer nicht die Regeln, die in Fahrradstraßen gelten. Hierzu gibt es in der neuen Straßenverkehrsordnung eine Änderung bezüglich der Geschwindigkeit, mit der Autos die Fahrradstraßen befahren dürfen. Während früher eine mäßige Geschwindigkeit geboten war, besagt die StVO heute: „Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.“ (Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) Weiterhin heisst es „Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt“ Außerdem ist es in der Fahrradstraße erlaubt, dass Fahrradfahrer nebeneinander fahren. Sinn der Fahrradstraßen ist, dass der Radverkehr zügig vorankommen kann. Der ADFC Ahrensburg setzt sich dafür ein, dass Fahrradstraßen an sinnvollen Orten entstehen und mit den neu zu gestaltenden Velorouten evtl. kombiniert werden.
Auf ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr!